Gewinnfreibetrag nutzen. Steuern sparen.

Mit dem Gewinnfreibetrag gemäß § 10 Einkommensteuergesetz können Sie jedes Jahr einen Teil Ihres betrieblichen Gewinnes steuerfrei stellen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie dafür unter anderem erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person mit betrieblichen Einkünften und in Österreich steuerpflichtig. Bei Mitunternehmerschaften können die Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe Ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung geltend machen. 
  • Kauf von Wertpapieren, die auch für die Veranlagung der Pensionsrückstellung geeignet sind (§ 14 Abs. 7 Z 4 EStG), bis spätestens 31.12. jeden Jahres, die jeweils mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen bleiben.
  • Investition in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit mindestens vier Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zusätzlich zum Gewinnfreibetrag kann die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) genutzt werden. Da die Investition in Wirtschaftsgüter auch mittels Mietkauf erfolgen kann, bleiben Eigenmittel und Kreditlinien für andere Zwecke bestehen!
Beispieltabelle Wertpapierkauf

Welche Voraussetzungen müssen Sie dafür unter anderem erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person mit betrieblichen Einkünften und in Österreich steuerpflichtig. Bei Mitunternehmerschaften können die Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe Ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung geltend machen. 
  • Kauf von Wertpapieren, die auch für die Veranlagung der Pensionsrückstellung geeignet sind (§ 14 Abs. 7 Z 4 EStG), bis spätestens 31.12. jeden Jahres, die jeweils mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen bleiben.
  • Investition in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit mindestens vier Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zusätzlich zum Gewinnfreibetrag kann die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) genutzt werden. Da die Investition in Wirtschaftsgüter auch mittels Mietkauf erfolgen kann, bleiben Eigenmittel und Kreditlinien für andere Zwecke bestehen!
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